Existenzgründer

Seit dem 1. Januar 2003 gibt es für Arbeitslose zwei Wege in die Selbstständigkeit:

  • das Überbrückungsgeld
  • die Ich-AG

In beiden Fällen gibt´s Geld vom Staat. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten schon.

    -  Wie läuft das?
    -  Was ist für Sie günstiger ist?
    -  Was eignet sich für wen unter welchen Voraussetzungen?
    -  Was müssen Sie bei Ihrer künftigen Tätigkeit beachten?

Bezieher von Arbeitslosengeld II können bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
mit dem Einstiegsgeld unterstützt werden.

  • Wir helfen Ihnen bei allen Formularen
  • Wir erstellen die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Wir besorgen die Stellungnahme der fachkundigen Stelle
  • Wir erarbeiten Ihr Unternehmenskonzept für das Arbeitsamt
    und
  • Wir helfen Ihnen bei Ihren ersten Schritten