Umlage U1 + U2 jetzt bei allen Krankenkassen

Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen Lohnfortzahlungsanspruch für 6 Wochen. Gerade für kleinere Betriebe (bis zu 30 Arbeitnehmer) bedeutet dieser Lohnfortzahlungsanspruch eine erhebliche finanzielle Belastung. Diese Betriebe mussten sich daher entsprechend versichern, bei der Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmer angemeldet sind. Die Lohnfortzahlungsversicherung wurde jedoch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen angeboten. In diesen Fällen waren die Beiträge für die Umlagen U1 und U2 an die AOK oder IKK abzuführen.

Ab 2006 bieten auch die Barmer, DAK, KKH und Techniker Krankenkasse das Ausgleichsverfahren an.